Dächer zur Miete
WIR MIETEN IHR DACH!
Viele Investoren sind auf der Suche nach einer geeigneten Dachfläche, um darauf eine Photovoltaikanlage (PV-Anlage) zu betreiben. Von Interesse sind dabei allerdings nur solche Dachflächen, die über eine festgelegte Pachtvertragszeit von mindestens 20 Jahren, denn so lange dauert die gesetzlich garantierte Abnahme des produzierten Stromes (optional kann diese verlängert werden), verpachtet werden können.
Stellen Sie uns Ihre Dachflächen für eine Solaranlage zur Verfügung! Profitieren Sie von ungenutzten Flächen – durch sichere Mieteinnahmen und zuverlässige Mieter. Sie vermieten Ihr Dach und erhalten einen festen Mietzins – Jahr für Jahr, vertraglich geregelt und abgesichert. Sobald wir einen Vermittlungsauftrag von Ihnen per Fax oder E-Mail erhalten haben, wird die Dachfläche von einem unserer Berater auf ihre Verwendbarkeit sorgfältig überprüft.
Wie hoch ist die Pacht?
Die Pachtsätze liegen, je nach Qualität des Daches, zwischen 15 und 25 Euro je installiertem kWp – alternativ 3 bis 5 % der Einspeisevergütung. Eine genaue Berechnung erfolgt nach der exakten Erfassung des Daches.
Voraussetzungen für die Verpachtung
. Vermittlungsabsicht des Verpächters. Eine vorliegende Einspeisegenehmigung
. Ein statisches Konzept (Unbedenklichkeit)
. Eintragung der Dienstbarkeit
. Gestattungsvertrag mit dem Verpächter
Ihre Vorteile
. Von Solarenergie profitieren – ohne großen Aufwand. Fester Mietzins
. Vertraglich geregelt und abgesichert
. Sichere Mieteinnahmen und zuverlässige Mieter
Ihr Beitrag für die Umwelt
Bei dieser Form der Energiegewinnung entstehen keine umweltschädigenden Stoffe – ein großes Plus gegenüber fossilen Energieträgern, deren Nutzung u. a. Kohlendioxid freisetzt und dadurch zur globalen Erderwärmung beiträgt. Somit für alle Beteiligten ein Gewinn.
Anforderungen an die Dachflächen
. Flachdach ab 1.000 qm (entspricht ca. 50 kWp). Schrägdach ab 400 qm (entspricht ca. 40 kWp)
Zusätzliche Fotos und Pläne helfen unserem Team bei einer genaueren und schnelleren Bearbeitung.
Wichtig ist hierbei
. Lage
. Größe
. Dachart
. Dachaufbau
. Dachzustand (Alter)
. Statik (bei Flachdach relevant)
. Verschattung
. Verbauungen
. Ausrichtung/Abweichung von Süden (Schrägdach)
Welche Dienstbarkeit ist notwendig?
Es handelt sich um ein erhebliches und unnötiges Risiko für Investoren, das es zu vermeiden gilt. In den meisten Fällen besteht die finanzierende Bank eines Investors darauf, dass die Betreibung der Photovoltaikanlage als Betreibungsrecht in das Grundbuch eingetragen wird. Ohne dieses Recht könnte ein etwaiger Käufer des Grundstückes den Investor auffordern, die Anlage abzubauen und mitzunehmen, da dieser keinen Pachtvertrag gezeichnet hat. Dies wäre ein großer Schaden für den Investor. Eine Eintragung der Dienstbarkeit beeinträchtigt nicht die Liquidität des Verpächters. Oft steigert es sogar, durch die gesicherten Pachteinnahmen, den Kaufpreis des Objektes.
Erstrangige Dienstbarkeit
Liegt eine Fremdfinanzierung des Grundstückes vor, lässt sich die finanzierende Bank eine Grundschuld eintragen. Somit gelangt sie automatisch auf den ersten Rang. Sollte noch eine weitere Belastung eingetragen werden, gelangt diese auf den folgenden Rang. Würde man dann noch die oben genannte Dienstbarkeit eintragen, käme diese auf Rang 3.
Im Falle einer theoretischen Zwangsversteigerung
wäre es möglich, dass ein Insolvenzverwalter nachrangige Eintragungen, mangels Erfolgsausichten, von Beginn an streicht. In diesem Fall fordert er den Investor ebenfalls auf, die Anlage abzubauen und mitzunehmen.
Um dies zu vermeiden, legen viele Photovoltaikanlagen
finanzierende Banken Wert darauf, die Dienstbarkeit auf dem ersten Rang zu platzieren. Das heißt in unserem Beispiel, dass die beiden besagten Banken einen freiwilligen Rangrücktritt vorzunehmen hätten. Dazu sind allerdings nicht alle Banken bereit.
Hier besteht eine wichtige Aufgabe des Grundstückeigentümers und dem Vermittler darin, dies mit der eigenen Bank abzuklären.