Fertigstellung

Netzanschluss

Damit der erzeugte Solarstrom eingespeist werden kann, ist ein Netzanschluss erforderlich. Zuständig ist der örtliche Stromnetzbetreiber (i.d.R. über den Stromversorger erreichbar).

Früher wurde für die Einspeisung manchmal ein weit entfernter Verknüpfungspunkt mit dem Stromnetz vorgeschrieben, z.B. beim nächsten Mittelspannungstransformator. Das Solarstrom-Verlängerungskabel führte zu höheren Kosten. Mit Inkrafttreten des EEG brauchen Betreiber von PV-Anlagen bis insgesamt 30 kW auf einem Grundstück mit bestehendem Stromanschluss eine solche Verlängerung der Anschlussleitung nicht mehr zu bezahlen. Die entstehenden Mehrkosten für eine Stromkabel-Verlängerung trägt der Netzbetreiber!

 

Inbetriebnahme der Anlage

Die Elektroinstallation auf der Gleichspannungsseite kann durch vom Elektroinstallateur unterwiesene "Nicht-Elektriker" erfolgen. Die Elektroinstallation ab dem Anschluss des Wechselrichters und die Inbetriebnahme der Photovoltaikanlage muss in jedem Fall ein zugelassener Fachhandwerker vornehmen. Er haftet für die Elektroarbeiten an der gesamten Photovoltaikanlage. Im Inbetriebnahmeprotokoll garantiert er die Beachtung der Vorschriften und der anerkannten Regeln der Technik.

Die Inbetriebnahme der Photovoltaikanlage erfolgt durch den Elektroinstallateur. Mit dabei ist je nach Region evtl. ein Vertreter des Netzbetreibers. Er schließt den Einspeisezähler an und prüft die Elektro- und Netzsicherheit. Gleichzeitig erfolgt die Abnahme durch Sie, den Anlagenbetreiber.

Achten Sie darauf, eine Dokumentation der Anlage zu Betrieb und Wartung sowie alle erforderlichen Unterlagen (Garantiezertifikate, technische Beschreibungen etc.) zu erhalten. Das ist schon alles – und Sie können sich freuen, denn ab sofort sind Sie Stromlieferant!

 

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